Wir remastern und analogisieren Ihre CD oder DVD auf Band.
Bei unseren Studio Tape Records setzen wir beim Kopieren auf edelste Profi-Bandmaschinen im besten Zustand. Für 2-Spur Aufnahmen kommt unsere STUDER A 810 VU zum Einsatz, für 4-Spur Aufnahmen verwenden wir eine Technics RS-1700.
Digital klingende, spitze Höhen werden geglättet, die Räumlichkeit nimmt dank des Sättigungseffekte zu und die Transparenz wird deutlich verbessert. Der Bassbereich wird optimal komprimiert, ohne das tatsächlich ein Kompressor im Einsatz ist. Bass und Bassdrum verschmelzen hörbar zu einer Einheit, besonders das Schlagzeug bekommt durch eine Studio Tape Aufnahme mehr Volumen und bleibt auf natürliche Weise im Vordergrund.
Für die Wiedergabe der CD, also des digitalen Quellmaterials, werden hochwertige CD-Spieler in Studio-Qualität verwendet (Krell KAV-300CD, Yamaha CDX-1100, Marantz CD-67 mk II SE oder ReVox B225).
Der gewählte CD-Player gibt das intern analoge gewandelte Signal an unseren HiRes Tape Stage Wandler weiter, der die perfekte Aussteuerung der Master Bandmaschine ermöglicht. Je nach gewünschter Bandsorte, Bandgeschwindigkeit und Bandpegel wird die individuelle Kopie direkt von diesem einmaligen Produktions-Master auf unsere STUDER A 810 (2-Spur) oder unsere Technics RS 1700 (4-Spur).
Entsprechend der Geschwindigkeit der Aufnahme wird die Masterband-Kopie mit genormtem Vorspannband und Abspannband ausgestattet: Rot-weißes Vorspannband bedeutet 38 cm/sec, blau-weißes 19 cm/sec und blaues 9,5 cm/sec.
Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Kopie auch den Magnetfluss, mit dem das Kundengerät optimal arbeitet.
Kaufen und Verkaufen von Kopien
„Kopien dürfen – anders als Originale – nicht ohne Zustimmung des Berechtigten verkauft werden. Das bedeutet, dass es nicht zulässig ist, eine CD zu kaufen, sich von ihr Kopien zu brennen und diese dann weiterzuverkaufen. Ausnahmen gelten nur, wenn der Rechteinhaber eine solche Vorgehensweise ausdrücklich gestattet, was
jedoch – jedenfalls bei kommerziellen Produkten – praktisch nie vorkommt. Weitergeben darf ich Kopien nur im Rahmen der Privatkopieschranke. Diese gestattet es, Vervielfältigungsstücke für den privaten Gebrauch anzufertigen, also für die rein private Nutzung durch einen selbst, Freunde oder Familienmitglieder.
Wenn man aber eine Kopie kauft, ist das ebenso wenig eine Urheberrechtsverletzung, wie eine solche in Besitz zu haben. Ein praktisches Beispiel: Kaufe ich auf dem Flohmarkt gebrannte DVD-Kopien, begehe ich selbst keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, sondern nur der Verkäufer.
Im Übrigen: Die Privatkopieschranke besagt, dass man kein eigenes Original besitzen muss, um eine Kopie für persönliche Zwecke erstellen zu dürfen. Das führt einerseits dazu, dass man Fernsehsendungen aufnehmen oder aus Büchern in der Bibliothek Seiten kopieren darf. Auch darf man sich von der CD eines Freundes oder einer Freundin eine Kopie machen. Genauso zu beurteilen ist der Fall, wenn man eine (Original-)CD kauft und (wenn sie nicht gerade kopiergeschützt ist) sich von ihr eine Kopie brennt und dann das Original wieder verkauft. Wie gesagt: zwar darf man
Kopien nicht verkaufen, Originale aber schon. Und außerdem darf man die Kopie behalten, weil man eben Privatkopien auch anfertigen und besitzen darf, wenn man kein Original hat.“
Quelle: Urheberrecht im Alltag BpB – Bundeszentrale für politische Bildung – Online-Materialien
www.bpb.de/themen
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